Amberg/Weiden: Fußball-Kreistag am 12. Januar | Amberg24

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
vor 8 Stunden
Albert Kellner stellt sich zur Widerwahl als Kreisvorsitzender im Fußballkreis Amberg/Weiden. (Bild: Andreas Brückmann)
Albert Kellner stellt sich zur Widerwahl als Kreisvorsitzender im Fußballkreis Amberg/Weiden. (Bild: Andreas Brückmann)
Albert Kellner stellt sich zur Widerwahl als Kreisvorsitzender im Fußballkreis Amberg/Weiden. (Bild: Andreas Brückmann)
cancel
info
Albert Kellner stellt sich zur Widerwahl als Kreisvorsitzender im Fußballkreis Amberg/Weiden. (Bild: Andreas Brückmann)

Amberg/Weiden: Fußball-Kreistag am 12. Januar

Neuwahlen und die Abstimmung über Änderungen im Spielbetrieb – das sind die Schwerpunkte des Kreistag im Fußballkreis Amberg/Weiden am 12. Januar.

Im Amberger Congress Centrum (ACC) werden am Montagabend, 12. Januar, ab 19 Uhr die Weichen für die Zukunft im Fußballkreis Amberg/Weiden gestellt. Insgesamt stehen im BFV-Wahljahr bayernweit 22 Kreistage, sieben Bezirkstage und der Verbandstag Anfang Mai 2026 auf dem Programm.

In Amberg stellt sich der aktuelle BFV-Kreisvorsitzende Albert Kellner zur Wiederwahl – weiterhin auch in Personalunion als Kreisspielleiter. Ebenso will auch Klaus Meier als Kreisjugendleiter in eine weitere Amtszeit gehen. Melanie Neumann kandidiert als Nachfolgerin von Georg Müllner als Kreisbeauftragte für den Frauen- und Mädchenfußball. Der langjährige Gruppen-Schiedsrichterobmann Thomas Gebele wurde von den Schiedsrichtergruppen als Nachfolger von Wilhelm Hirsch als Kreis-Schiedsrichterobmann gewählt und soll jetzt von den Delegierten bestätigt werden. Stefan Weinberger als Kreis-Sportgerichtsvorsitzender und Wilhelm Hirsch – künftig als Kreis-Ehrenamtsbeauftragter – sollen den Kreisausschuss komplettieren. Entsprechende Berufungsvorschläge gehen im Nachgang des Kreistags an das BFV-Präsidium.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kreistags sind wie auch schon in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Reformen im Spielbetrieb zu äußern. In diesem Wahljahr geht es um drei Themenkomplexe:
So können die Vereine darüber abstimmen, ob die Verlängerung bei Entscheidungs- oder Relegationsspielen beibehalten werden soll oder aber analog zu den Toto-Pokal-Partien (bei Unentschieden nach 90 Minuten entscheidet sofort das Elfmeterschießen) vorgegangen werden soll. Zudem wird ein Meinungsbild abgefragt, inwieweit eine Gelb-Rote Karte im Erwachsenenbereich automatisch eine Sperre von einem Spiel für den betroffenen Spieler oder die betroffene Spielerin nach sich ziehen soll.

Schließlich wird ein Stimmungsbild zum weiteren Vorgehen bei Zeitstrafen eingeholt – die Kriterien für das Verhängen von Zeitstrafen hatte der DFB modifiziert. Diese dürfen fortan nur bei bestimmten Vergehen (Simulieren, absichtliches Verzögern, Protestieren, Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs durch Halten, Ziehen, absichtliches Handspiel oder unzulässiges Antäuschen bei der Strafstoßausführung) verhängt werden. Demnach lautet die Frage: „Soll der BFV die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich trotz der Änderungen und der erklärungsbedürftigen Handhabung beibehalten?”

Die Meinungsbilder sind keine bindenden Beschlüsse, können aber über die Bezirkstage zum Verbandstag eingebracht und dort entschieden werden.

 
north