Die letzte Stimme zählt: Stichwahlen in Amberg-Sulzbach | Amberg24

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vor 3 Stunden
In der Stadt Amberg und in sechs Gemeinden gibt es am 22. März eine (Ober-)Bürgermeister-Stichwahl. Briefwähler haben dabei wenig Zeit. (Symbolbild: Peter Endig/dpa)
In der Stadt Amberg und in sechs Gemeinden gibt es am 22. März eine (Ober-)Bürgermeister-Stichwahl. Briefwähler haben dabei wenig Zeit. (Symbolbild: Peter Endig/dpa)
In der Stadt Amberg und in sechs Gemeinden gibt es am 22. März eine (Ober-)Bürgermeister-Stichwahl. Briefwähler haben dabei wenig Zeit. (Symbolbild: Peter Endig/dpa)
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In der Stadt Amberg und in sechs Gemeinden gibt es am 22. März eine (Ober-)Bürgermeister-Stichwahl. Briefwähler haben dabei wenig Zeit. (Symbolbild: Peter Endig/dpa)

Die letzte Stimme zählt: Stichwahlen in Amberg-Sulzbach

Wer wird der neue Chef im Rathaus? Das ist nach der Kommunalwahl am 8. März noch nicht überall geklärt: In Amberg und in sechs Gemeinden in Amberg-Sulzbach muss nochmal gewählt werden, am 22. März. So funktioniert diese Stichwahl.

In Amberg und in sechs Landkreis-Gemeinden gab es bei den (Ober-)Bürgermeisterwahlen am 22. März keinen klaren Sieger: Der hätte die absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der Stimmen) gebraucht. Den Kandidaten in den sieben Kommunen ist das im ersten Anlauf nicht gelungen, deshalb müssen nun die jeweils zwei Bewerber mit dem besten Ergebnis im ersten Durchgang erneut gegeneinander antreten: Stefan Ott (CSU) und Michael Fritz (FW) in Amberg, Birgit Barth (CSU) und Joachim Neuß (FW/AA) in Auerbach, Reiner Wiedenbauer (FW) und Barbara Gerl (CSU) in Freudenberg, Beate Dietrich (SPD) und Martin Merkl (CSU) in Hirschau, Elisabeth Gruber (CSU) und Lisa Hartinger (SPD) in Kümmersbruck, Martin Fleischmann (CSU) und Albert Geitner (FW) in Ursensollen sowie Thorsten Grädler (EHB-FB) und Frederic Pröls (AN-EH) in Vilseck.

Die Wahl wird diesmal einfacher: Es gibt nur einen Stimmzettel mit den beiden Stichwahl-Kandidaten – und jeder Wähler kann nur ein Kreuz machen. Eine neue „Einladung” gibt es zur Stichwahl nicht: Die Wahlbenachrichtigung für den 8. März gilt auch für den 22. März – also einfach mitnehmen ins selbe Wahllokal wie bei der ersten Runde. Wer dieses Schreiben verlegt oder verloren hat, braucht seinen Personalausweis, um zu wählen. Wer bereits Briefwahl beantragt hat, bekommt seine Wahlunterlagen voraussichtlich am Wochenende 14./15. März zugeschickt.

 
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