GPS-Tracker führt Polizei zu gestohlenem E-Bike | Amberg24

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Die Polizei hat einen Tatverdächtigen nach dem Diebstahl eines E-Bikes in Frankfurt gefasst - in Oberfranken.  (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Die Polizei hat einen Tatverdächtigen nach dem Diebstahl eines E-Bikes in Frankfurt gefasst - in Oberfranken. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Die Polizei hat einen Tatverdächtigen nach dem Diebstahl eines E-Bikes in Frankfurt gefasst - in Oberfranken. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Die Polizei hat einen Tatverdächtigen nach dem Diebstahl eines E-Bikes in Frankfurt gefasst - in Oberfranken. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

GPS-Tracker führt Polizei zu gestohlenem E-Bike

Die Polizei hat einen Tatverdächtigen nach dem Diebstahl eines E-Bikes in Frankfurt gefasst. Das Rad war in Sichersreuth (Bad Alexandersbad) aufgetaucht.

Nach dem Diebstahl eines hochwertigen E-Bikes in Frankfurt am Main Ende April hat die oberfränkische Polizei in der Nacht zum Sonntag einen Tatverdächtigen festgenommen. Ein zunächst unbekannter Täter hatte am 30. April gegen Mittag ein E-Bike aus dem Treppenhaus eines Krankenhauses in Frankfurt gestohlen. Der Besitzer hatte das Fahrrad laut Polizeimitteilung mit einem GPS-Tracker ausgestattet und konnte dessen Standort in den folgenden Tagen verfolgen.

Am späten Sonntagabend bemerkte der Geschädigte, dass sich das Fahrrad über Unter- und Mittelfranken in Richtung Oberfranken bewegte. Er informierte die Polizei in Bayern und übermittelte fortlaufend die aktuellen Standortdaten seines GPS-Trackers. Kurz nach Mitternacht entdeckte eine Streife der Polizeiinspektion Wunsiedel einen verdächtigen Transporter bei Sichersreuth. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten das zerlegte E-Bike im Laderaum.

Der 41-jährige rumänische Fahrer des Transporters wurde vorläufig festgenommen, jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Das E-Bike wurde sichergestellt und wird nun an die zuständige Dienststelle in Hessen übergeben, wo der Geschädigte sein Fahrrad wieder in Empfang nehmen kann.

 
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