Mann erhält sechs Jahre Haft nach Gewaltserie in Amberg | Amberg24

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Weil er in Amberg und in Regensburg schwere Gewalttaten beging, dabei unter anderem eine junge Frau erheblich verletzte, muss ein 32-Jähriger aus dem Irak sechs Jahre ins Gefängnis. Ihm droht außerdem die Abschiebung. (Symbolbild: Frank Rumpenhorst, dpa)
Weil er in Amberg und in Regensburg schwere Gewalttaten beging, dabei unter anderem eine junge Frau erheblich verletzte, muss ein 32-Jähriger aus dem Irak sechs Jahre ins Gefängnis. Ihm droht außerdem die Abschiebung. (Symbolbild: Frank Rumpenhorst, dpa)
Weil er in Amberg und in Regensburg schwere Gewalttaten beging, dabei unter anderem eine junge Frau erheblich verletzte, muss ein 32-Jähriger aus dem Irak sechs Jahre ins Gefängnis. Ihm droht außerdem die Abschiebung. (Symbolbild: Frank Rumpenhorst, dpa)
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Weil er in Amberg und in Regensburg schwere Gewalttaten beging, dabei unter anderem eine junge Frau erheblich verletzte, muss ein 32-Jähriger aus dem Irak sechs Jahre ins Gefängnis. Ihm droht außerdem die Abschiebung. (Symbolbild: Frank Rumpenhorst, dpa)

Mann erhält sechs Jahre Haft nach Gewaltserie in Amberg

Ein 32-Jähriger sorgt für Entsetzen mit einer Serie brutaler Angriffe in Amberg. Jetzt sprach das Schöffengericht das Urteil: Sechs Jahre Haft ohne Bewährung, trotz vorheriger Hoffnungen des Angeklagten.

Ein Mann ist nach einer Reihe brutaler Angriffe im Raum Amberg nun zu sechs Jahren Haft verurteil worden. Unter anderem griff er Frauen in Diskotheken und auf Weihnachtsmärkten an, was zu ernsthaften Verletzungen führte. Im Prozess zeigte der Angeklagte keinerlei Reue, obwohl er vorher gelobt hatte, sein Verhalten zu ändern. Richterin Kathrin Rieger und Staatsanwalt Philipp Roggenhofer zweifelten an seiner Glaubwürdigkeit.

Keine Bewährung

Im Verlauf des Verfahrens am Schöffengericht Amberg zeigte sich, dass der 32-Jährige bereits 2019 ähnliche Vergehen begangen hatte. Er hatte Frauen sexuell belästigt und Wachpersonal angegriffen. Ursprünglich hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit 12 Monaten Bewährung in Aussicht gestellt. Angesichts der neuen Taten wurden diese Delikte in die Gesamtstrafe von sechs Jahren Haft einbezogen. Pflichtverteidiger Michael Schüll plädierte auf milde Strafen, jedoch ohne Erfolg. Die Haftstrafe beläuft sich nun auf insgesamt sechs Jahre.

Mögliche Abschiebung

Die Schwere der Straftaten führt nun auch zu Überlegungen einer Abschiebung des Irakers aus Deutschland. Staatsanwalt Roggenhofer unterstrich, dass die Öffentlichkeit für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland kein Verständnis hätte. Richterin Rieger betonte ebenfalls, dass die Haftstrafe gerechtfertigt ist und keine unrechtmäßige Verurteilung vorliege, was der Angeklagte mehrmals behauptet hatte.

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