Tote Rehkitze bei Mäharbeiten: Polizei Amberg warnt Landwirte | Amberg24

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Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und warnt Landwirte. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und warnt Landwirte. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und warnt Landwirte. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
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Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und warnt Landwirte. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)

Tote Rehkitze bei Mäharbeiten: Polizei Amberg warnt Landwirte

Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Landwirte sind gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen bei der Wiesenmahd zu ergreifen.

Zwei getötete Rehkitze haben im Landkreis Amberg-Sulzbach zu polizeilichen Ermittlungen geführt. Es besteht der Verdacht, dass Landwirte bei Mäharbeiten notwendige Schutzvorgaben ignoriert haben.

Die Polizeiinspektion Amberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Vermähen von Kitzen ohne vorherige Schutzmaßnahmen als Straftat gewertet wird. Da die Jungtiere in den ersten Lebenswochen keinen Fluchtreflex besitzen und sich bei Gefahr ins hohe Gras ducken, werden sie von den Klingen der Mähmaschinen erfasst. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Bewirtschafter der Fläche, der alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen treffen muss.

Zu den strikten Mindestanforderungen gehören laut Polizei:

  • Rechtzeitige Anmeldung der Mahd mindestens 24 bis 48 Stunden vorher beim zuständigen Jagdpächter oder lokalen Kitzretter-Vereinen.
  • Aktive und systematische Absuche der Fläche, bevorzugt per Drohne mit Wärmebildkamera.
  • Angepasste Mähtechnik von innen nach außen, damit Wildtiere eine Fluchtmöglichkeit zum Rand haben.

Wer diese Vorgaben missachtet und Tiere verletzt oder tötet, handelt im rechtlichen Sinne vorsätzlich. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

 
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