Nach dem Tod zweier Rehkitze im Landkreis Amberg-Sulzbach ermittelt die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Landwirte sind gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen bei der Wiesenmahd zu ergreifen.
Zwei getötete Rehkitze haben im Landkreis Amberg-Sulzbach zu polizeilichen Ermittlungen geführt. Es besteht der Verdacht, dass Landwirte bei Mäharbeiten notwendige Schutzvorgaben ignoriert haben.
Die Polizeiinspektion Amberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Vermähen von Kitzen ohne vorherige Schutzmaßnahmen als Straftat gewertet wird. Da die Jungtiere in den ersten Lebenswochen keinen Fluchtreflex besitzen und sich bei Gefahr ins hohe Gras ducken, werden sie von den Klingen der Mähmaschinen erfasst. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Bewirtschafter der Fläche, der alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen treffen muss.
Zu den strikten Mindestanforderungen gehören laut Polizei:
Wer diese Vorgaben missachtet und Tiere verletzt oder tötet, handelt im rechtlichen Sinne vorsätzlich. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.