Unbekannte legen Steine auf Gleise bei Sulzbach-Rosenberg | Amberg24

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Unbekannte haben an der Haltestelle Sulzbach-Rosenberg Steine und Äste auf die Schienen gelegt.  (Symbolbild: Wolfgang Steinbacher)
Unbekannte haben an der Haltestelle Sulzbach-Rosenberg Steine und Äste auf die Schienen gelegt. (Symbolbild: Wolfgang Steinbacher)
Unbekannte haben an der Haltestelle Sulzbach-Rosenberg Steine und Äste auf die Schienen gelegt. (Symbolbild: Wolfgang Steinbacher)
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Unbekannte haben an der Haltestelle Sulzbach-Rosenberg Steine und Äste auf die Schienen gelegt. (Symbolbild: Wolfgang Steinbacher)

Unbekannte legen Steine auf Gleise bei Sulzbach-Rosenberg

Unbekannte haben Steine und Äste auf die Bahngleise bei der Station in Sulzbach-Rosenberg gelegt. Einem Zugführer gelingt es noch rechtzeitig, anzuhalten.

Ob es sich nur um einen dummen Streich oder einen „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr” handelt, ist zweitrangig. Tatsache ist, dass unbekannte Täter am Donnerstag, 23. April, gegen 21.15 Uhr Steine und Äste auf die Bahngleise kurz vor der Station Sulzbach-Rosenberg gelegt haben. Wie die zuständige Bundespolizei in Waldmünchen mitteilt, erkannte ein Triebfahrzeugführer das Hindernis rechtzeitig und entfernte die Gegenstände von den Schienen. Die alarmierten Bundespolizisten fanden neben dem Gleisbett eine Betonplatte und mehrere Steine. Zu einer Überfahrt der Steine ist es nicht gekommen und somit sind keine Schäden entstanden.

Die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Hinweise werden über 09972/9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang Kinder und Jugendliche: Legt keine Steine oder andere Gegenstände auf die Schienen! Ihr bringt euch und andere in Gefahr! Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Sie können nicht ausweichen! Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen. Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden. Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- oder Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.

 
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