Falsches Maskottchen beim EM-Eröffnungsspiel: Marvin Wildhage vor Gericht | Amberg24

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Mit diesem sehr echt aussehenden Kostüm hatte der Youtuber es beim EM-Eröffnungsspiel bis auf das Spielfeld geschafft.  (Archivbild: Britta Schultejans/dpa)
Mit diesem sehr echt aussehenden Kostüm hatte der Youtuber es beim EM-Eröffnungsspiel bis auf das Spielfeld geschafft. (Archivbild: Britta Schultejans/dpa)
Mit diesem sehr echt aussehenden Kostüm hatte der Youtuber es beim EM-Eröffnungsspiel bis auf das Spielfeld geschafft. (Archivbild: Britta Schultejans/dpa)
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Mit diesem sehr echt aussehenden Kostüm hatte der Youtuber es beim EM-Eröffnungsspiel bis auf das Spielfeld geschafft. (Archivbild: Britta Schultejans/dpa)

Falsches Maskottchen beim EM-Eröffnungsspiel: Marvin Wildhage vor Gericht

Er war ganz nah dran und machte Fotos mit Stars – bis sein Schwindel aufflog. Nun wird es für einen YouTuber ernst: Statt am Spielfeldrand kommt er vor eine Richterin.

Weil er sich als Fake-Maskottchen beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft ins Münchner Stadion geschmuggelt hat, steht YouTuber Marvin Wildhage heute (9.30 Uhr) vor Gericht. Er muss sich wegen Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen verantworten. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte der für seine Pranks – Streiche – bekannte Influencer Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun vor dem Amtsgericht München zur Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft wirft Wildhage vor, sich im Juni 2024 beim EM-Eröffnungsspiel zwischen Deutschland und Schottland dank eines gefälschten Kostüms und gefälschter Akkreditierungen ohne Berechtigung direkt am Spielfeld – und teils auch darauf – aufgehalten zu haben. 

Ziel: Sicherheitslücken der UEFA zeigen?

Die akribischen Vorbereitungen und die Geschehnisse am Eröffnungstag der EM selbst hat Wildhage in einem Video festgehalten, das inzwischen mehr als 3,1 Millionen Mal angesehen wurde. Darin betont der Angeklagte ebenso wie in einem jüngeren Video, er habe mit seiner Aktion Sicherheitslücken der UEFA aufzeigen wollen. 

Nun droht ihm für seine Aktion eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe – die zuständige Richterin hat nach Angaben eines Gerichtssprechers im konkreten Fall eine Strafkompetenz bis zu zwei Jahren Haft.

© dpa-infocom, dpa:260513-930-72866/1

 
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