Im Landkreis Amberg-Sulzbach gibt es jetzt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter, um die Tiere zu schützen. Der Beschluss gilt ab sofort und verbietet den Einsatz der Geräte von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Die Regelung hat kaum Ausnahmen: Nur geschlossene Räume wie Gewächshäuser oder Dachgärten sind vom Verbot ausgenommen. Bei Missachtung drohen Bußgelder.